Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt):
§ 1 Allgemeines
§1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen bei der ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) die von Verbrauchern oder Unternehmern über die Internetportale oder in sonstiger Form getätigt werden. Bei telefonischen Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser besonderen AGB hingewiesen; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Erstbestellung einbezogen werden. Diese AGB sind unter www.ath-mobility.de/agb jederzeit einsehbar. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Falls der Kunde aktuell oder in Zukunft von der ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) angebotene Dienstleistungen und Services im Zusammenhang mit der Dienstleistung „Fahrzeugüberführung“ nutzt, gelten diese besonderen Geschäftsbedingungen.
1.2 Diese Regelungen gelten sowohl für Verbraucher, als auch für Unternehmer.
§ 2 Beauftragung/Bevollmächtigung/Leistungsumfang
2.1 Die Beauftragung der ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) umfasst grundsätzlich die Bevollmächtigung sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrage des Kunden abzuschließen, sowie die jeweils erforderlichen Erklärungen abzugeben, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist und soweit die ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) nicht ausnahmsweise im eigenen Namen handelt.
2.2 Die ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) bietet für Kunden die europaweite Überführung von Fahrzeugen unter dem Oberbegriff der Fahrzeugüberführung an. Hierunter wird die Lieferung auf eigener Achse verstanden. Die ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) erbringt alle Dienstleistungen gegenüber dem Kunden selbst und/ oder durch Dritte. Die Auswahl solcher Dritten, insbesondere die Auswahl des Fahrers, trifft Die ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) nach freiem Ermessen.
§ 3 Rechte und Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat bei einer Fahrzeugüberführung am Überführungstag für eine pünktliche Fahrzeugübergabe zu sorgen. Das Fahrzeug muss fahrbereit und zugelassen sein. Bei Überführung auf eigener Achse darf das Fahrzeug keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StVO/StVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigen. Dies gilt auch für Überführungen die mit Roten oder Gelben Kennzeichen ausgeführt werden. Sämtliche Kosten, welche mit der möglichen und wirtschaftlich sinnvollen Herstellung eines fahrbereiten Zustandes des Fahrzeugs verbunden sind, hat der Kunde zu tragen.
3.2 Ist der Überführungsfahrer zum vereinbarten Termin vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes um mehr als 30 Minuten, so werden für jede angefangene halbe Stunde EUR 59,00 netto berechnet. Zusätzlich hat der Kunde die durch die von ihm zu vertretende Verspätung ggf. anfallenden Mehrkosten (z.B. Übernachtungskosten des Überführungsfahrers) zu erstatten. Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort, nicht abholbereit, nicht wie beschrieben oder wegen eines Defekts oder erheblicher Mängel insbesondere auf Grund der StVO/StVZO nicht zu überführen, wird der volle Überführungspreis berechnet. Dem Kunden bleibt in jedem Fall die Möglichkeit nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.3 Der Kunde ist für die erforderlichen Begleitpapiere verantwortlich und haftet für alle anfallenden Kosten, die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und/oder unzureichender Begleitpapiere/fehlender Genehmigungen entstehen (Verwarnungen, Bußgelder, Abschlepp- u. Bergungskosten, etc.), es sei denn, diese sind von der ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) verursacht und zu vertreten.
3.4 Die Beurteilung des Überführungsfahrers zum Zustand des Fahrzeuges ist keine Garantie dafür, dass alle Kontrollen ohne Beanstandung passiert werden können und entbindet den Kunden nicht von seiner Verantwortung für evtl. auftretende Mängel oder Betriebsstörungen.
3.5 Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Der Kunde hat insbesondere keinerlei Ansprüche gegenüber der ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) für den Fall der Einbehaltung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die Ordnungsbehörde, es sei denn, die Einbehaltung oder Beschlagnahme sind von der ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) verursacht und zu vertreten.
3.6 Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, das an ihn zurück zu gewährende Fahrzeug mit den Begleitunterlagen entgegen zu nehmen bzw. an der von ihm angegebenen Zustelladresse anzunehmen. Wird der Kunde an der Zustelladresse nicht angetroffen, kann die Überführung gegen Empfangsquittung auch an eine andere, vom Kunden zuvor legitimierte, Person erfolgen. Bei Unternehmern sind dies alle Personen, die sich im Hoheitsgebiet des Unternehmers aufhalten und von denen nach den Umständen erwartet werden kann, dass sie für den Kunden tätig sind und die Unterlagen/Gegenstände an den Unternehmer weiterleiten werden. Hierzu zählen insbesondere sämtliche Mitarbeiter des Unternehmers.
3.7 Wird der vom Kunden bezeichnete Empfänger nicht persönlich angetroffen, wird die ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) nach Rücksprache mit dem Kunden abermals die Überführung vornehmen lassen. Die Kosten der erneuten Überführung sowie weitere nachgewiesene Mehrkosten (z. B. Hotelkosten) trägt der Kunde.
§ 4 Preise/Zahlungsbedingungen
Der Preis für die durchgeführten Leistungen ergibt sich aus der dem Kunden bekannten, bzw. bei Beauftragung zur Kenntnis gebrachten Preisleiste oder aus einer gesonderten, bei Auftragserteilung geschlossenen, Preisvereinbarung.
4.1. Die dem Kunden bekannte Preisvereinbarung muss unmittelbar nach Vergabe des Auftrages in voller Höhe auf dem Geschäftskonto der Firma ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) eingehen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Auftrag kostenpflichtig storniert.
Die Stornogebühr beträgt 4/4 des dem Kunden bekannten Preises.
Gleiches gilt auch für Stornierungen seitens des Kunden (Nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung).
4.2. Die genannten Preise sind exklusive den anfallenden Kosten für Betriebsstoffe (Sprit, Öl usw.) sowie Maut.
Diese Kosten werden nach Zahlung der ersten Rechnung für das reine Überführungsentgelt gesondert in Rechnung gestellt.
§ 5 Haftung und Gewährleistung bei Überführungen
5.1. Die Haftung der ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) und seiner Erfüllungsgehilfen ist beschränkt auf Fälle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung oder Schadensverursachung. Ausgenommen hiervon sind Schäden, welche auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) sämtliche Informations- und Mitwirkungsverpflichtungen gegenüber der Vollkaskoversicherung fristgerecht zu erfüllen. Bei Verletzung von Obliegenheiten gegenüber der Vollkaskoversicherung, die zu einer Ablehnung der Ersatzpflicht der Vollkaskoversicherung führen, sind Schadensersatzansprüche gegen die ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) und seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
5.3. Die ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) sowie seine Erfüllungsgehilfen verpflichten sich für den Fall eines Unfalles die korrekte Abwicklung des Unfallgeschehens zu gewährleisten. Sollte das Kundenfahrzeug zugelassen sein, haftet die Versicherung des Kunden für den entstandenen Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Die Haftung der Firma ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) ist lediglich auf das Kundenfahrzeug begrenzt. Hierbei unter Berücksichtigung des Punktes 5.7. Haftung nur bei schweren Schäden wie z.B. Totalschäden. Bagatellschäden, welche z.B. durch Smart-Repair-Verfahren Instandgesetzt werden können, fallen nicht darunter.
5.4. Für den Fall, dass bei einer Überführung auf eigener Achse, eine Panne auftritt ist die ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die üblichen Pannenhilfen in Anspruch zu nehmen und das Fahrzeug notwendigenfalls abschleppen zu lassen. Für diesen Fall wird sich die ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) umgehend mit dem Kunden in Verbindung setzen und mit diesem die weitere Vorgehensweise absprechen. Der hierdurch anfallende zusätzliche Zeitaufwand sowie die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden dem Kunden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
5.5. Die ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) bemüht sich darum, die vom Kunden gewünschten Ausführungszeiten einzuhalten, übernimmt jedoch keine Garantie für die Einhaltung dieser Zeiten. Ausführungsfristen, welche unbedingt eingehalten werden sollen, bedürfen stets einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Eine Haftung aufgrund nicht zu vertretender Umstände, wie beispielsweise Unfälle, Staus, Unwetter, etc., ist ausgeschlossen.
5.6. Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist die ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die Überführung auf eigener Achse, von Fahrzeugen, die nicht mit geeigneten Reifen ausgestattet sind, abzulehnen bzw. begonnene Überführungsfahrten bei Eintritt winterlicher Straßenverhältnisse zu unterbrechen. Sämtliche hiermit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Die Bereitstellung des Fahrzeugs mit witterungsbedingter Bereifung (gem. §2 Abs. 3a StVO) obliegt dem Kunden. Ist ein Fahrzeug nicht mit witterungsbedingter Bereifung ausgestattet, ohne dass dies im Rahmen der Beauftragung seitens des Kunden angegeben wurde, so wird die daraus resultierende Fehlfahrt in Höhe des angesetzten Überführungspreises berechnet. Für etwaige weiter aus der Falschbereifung entstehenden Kosten und/oder Ansprüche haftet der Kunde.
5.7 Die ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Steinschläge oder platte Reifen, da dies zufällige und nicht vom Fahrer schuldhaft verursachte, Schäden sind. Auch für s.g. Kleinrempler (Schäden wie z.B. Beulen, Abschürfungen) wird keine Haftung übernommen.
5.8 Eine Haftung für Vandalismus, Fahrerflucht oder Brandschäden, die durch fremde Dritte verursacht wurden, ist ausgeschlossen.
5.9 Eine Haftung für private Gegenstände die sich im zu überführenden Fahrzeug befinden ist ausgeschlossen. Gegen Unterzeichnung eines Haftungsausschlusses können private Gegenstände im Fahrzeug mitgeführt werden. Sollten sich nicht legale Gegenstände im Fahrzeug befinden, ist die ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) berechtigt die Überführung abzubrechen und die Polizei zu informieren. Die Überführung wird dann mit 100 % des vereinbarten Preises abgerechnet.
§ 6 Mängelanzeige
Der Kunde verpflichtet sich, offensichtliche Mängel oder Schlechtleistungen unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Entgegennahme des Fahrzeugs gegenüber der ATH Mobility Services UG (haftungsbeschränkt) nach Art und Umfang anzuzeigen. Bei der Fahrzeugübergabe wird ein digitales Übergabeprotokoll gefertigt, in welchem alle erkennbaren Schäden (Beulen, Kratzer, defekte Scheiben etc.) festgehalten werden müssen. Dieses Übergabeprotokoll ist von dem Kunden digital zu unterzeichnen. Zusätzlich wird vom Überführungsfahrer eine Fotodokumentation erstellt. Für offensichtliche oder bei Übergabe erkennbare Schäden und/oder Mängel, die nicht in dem Übergabeprotokoll vermerkt sind, gilt der Beweis des ersten Anscheins, dass diese Schäden/Mängel bei Übergabe an den Empfänger nicht vorhanden waren. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass solche Schäden bereits bei der Übernahme des Fahrzeuges vorlagen. Versäumt der Kunde die vorgenannten Mängelanzeigefristen bei offensichtlichen Mängeln, sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen dieser Mängel und Schlechtleistung ausgeschlossen. § 377 HGB bleibt bei Unternehmern unberührt.
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